[ Auszug: Jeder Teil kann verlangen, daß der Inhalt des Vertrags sowie spätere
Vereinbarungen zu dem Vertrag in eine vom anderen Teil unterzeichnete
Urkunde aufgenommen ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]